Infothek
Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers: Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. aus nichtselbstständiger Arbeit
Einnahmen des Arbeitnehmers aus einer stillen Beteiligung am Unternehmen seines Arbeitgebers sind durch das Dienstverhältnis veranlasst und führen somit zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn sie als erfolgsabhängige Vergütung „für” die Beschäftigung beim Arbeitgeber gewährt werden.
mehrZweitwohnungsteuer sind Kosten der Unterkunft für doppelte Haushaltsführung - Bei Ausschöpfung des Höchstbetrags nicht zusätzlich als Werbungskosten abzugsfähig
Die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung fällt unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro pro Monat. Wenn der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist, darf dieser Aufwand also nicht zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden.
mehrUngeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer - Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung?
Das Finanzamt trägt die Beweislast für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die fehlende Aufklärung der Herkunft von beim Gesellschafter-Geschäftsführer festgestellten ungeklärten Vermögenszuwächsen kann regelmäßig nur diesem in seiner Person angelastet werden und bei ihm zu entsprechenden Schlussfolgerungen führen.
mehrZur steuerrechtlichen Behandlung der im Rahmen eines Leasing-Restwertmodells von einem Kfz-Händler zu leistenden Beteiligungsbeträge
Der Bundesfinanzhof hat zur (steuer-)bilanziellen Behandlung eines “Beteiligungsbetrags” des Kfz-Händlers zur Absicherung des Restwertrisikos durch den Hersteller im Rahmen des Leasing-Restwertmodells entschieden.
mehrEinkommensteuer bei Vorliegen einer Betriebsstätte in Großbritannien
Nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind von der Bemessungsgrundlage ausgenommene Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen, wenn sie bei der Festsetzung der Steuern der beteiligten Personen von Bedeutung sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.