Infothek
Finanzämter starten mit der Einkommensteuererklärung 2024
Die Finanzämter beginnen in der Regel im März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Für 2024 sind einige steuerliche Neuerungen zu beachten.
mehrForschungspreisgeld für Hochschulprofessor für wissenschaftliche Publikationen steuerfrei?
Ein Forschungspreisgeld, das ein Hochschulprofessor für seine Habilitationsschriften (Auszeichnung) erhält, ist nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen.
mehrNeues Gutachten zur „doppelten Besteuerung“ von Renten
Es sind keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen im Kontext einer sog. doppelten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung erforderlich.
mehrKleidung als Betriebsausgabe bei Mode-Influencern
Die Aufwendungen einer Mode-Influencerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
mehrAbgabefristen für die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2024
Nicht beratene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31.07.2025 beim Wohnsitzfinanzamt einreichen. Lassen sie sich hingegen steuerlich beraten, verlängert sich die Abgabefrist auf den 30.04.2026.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.